Motion – Unterzeichnung der „Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“
Von cyrillemeier, 11. August 2019
Auftrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, im Namen der Gemeinde Wohlen die „Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ zu unterzeichnen und den Grundsätzen in der Verwaltung und den gemeindeeigenen Betrieben (z.B. IBW, Sportpark Bünzmatt, KESD, ARA und Forstbetrieb) nachzuleben. |
Begründung
Gemäss Bundesamt für Statistik beträgt der unerklärbare Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern 7,7% Prozent (Bundesamt für Statistik BFS, 2016). Im öffentlichen Bereich liegt dieser etwas tiefer (5,9 %) als im privatwirtschaftlichen Sektor (8,1%). Die öffentliche Hand hat somit in der Förderung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eine Vorbildfunktion. Gemäss Bundesverfassung wird festgehalten, dass Mann und Frau Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit hat. (Art. 8, Abs. 3) Die Gemeinde Wohlen soll ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und in der Verwaltung wie auch den gemeindeeigenen Betrieben den Grundsätzen der Lohngleichheit nachleben. Die von Bundesrat Alain Berset 2016 initiierte Charta wurde bis heute vom Bund, 16 Kantonen (inkl. Kanton Aargau) sowie 77 Gemeinden (inkl. den Aargauer Gemeinden Aarau, Baden und Zofingen) unterzeichnet. Sie beinhaltet folgende Punkte: 1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind. 2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards. 3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften. 4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Sub- ventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen. 5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Da die Charta keine verbindliche Rechtswirkung und keine Fristen beinhaltet, kann bei deren Umsetzung stufenweise und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten vorgegangen werden. Weiterführende Informationen zur „Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ können der Homepage des Bundes unter www.charta-equalpay.ch entnommen werden. |
Wohlen, 16. Juli 2019
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Alex Stirnemann Fraktionspräsident SP Wohlen AG |